Der EuGH hat bereits mit seiner Entscheidung vom 04.07.2019, Rs. C 377/17 klargestellt, dass die Mindestsätze der HOAI gegen das Europarecht verstoßen. Damit müssen die öffentlichen Auftraggeber den Bietern bei der Vergabe von Planungsleistungen ermöglichen, auch unterhalb der Mindestsätze anzubieten, die von der VK Bund bereits am 30.08.2019, VK 2-60/19 entschieden wurde. Es wird darüber hinaus durch den BGH im Mai 2020 entschieden, ob Aufstockungsklagen gegen sog. private Auftraggeber noch erfolgreich sein können. Bis Mitte des Jahres 2020 ist auch eine Klärung zu erwarten, wie es mit der HOAI weitergeht. Mit einer Abschaffung der HOAI ist allerdings nicht zu rechnen.