Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht
Seit 20 Jahren beraten und vertreten wir öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer bei Hoch- und Tiefbauprojekten wie z.B. Straßenbau, Tunnelbau oder Neubau oder öffentlicher und privater Gebäude. Unser Beratungsspektrum umfasst das private Baurecht und das Architektenrecht.
Wir bieten:
- Prüfung und Gestaltung von Bau- und Werkverträgen nach BGB und VOB/B
- Beratung bei Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen sowie Mängeln
- Nachtragsaufbereitung, -abwicklung bzw. Nachtragsabwehr
- Beratung bei Krise und Insolvenz
- Beratung von Architekten und Ingenieuren bei Vertrags- und Haftungsfragen
- Honorarermittlung und Vertretung bei HOAI-Abrechnungsstreitigkeiten
- Gewerbliche Mietverträge / Grundstückskaufverträge
Vergaberecht
Die öffentliche Hand in Deutschland vergibt jährlich Aufträge in einem Gesamtwert von bis zu 360 Milliarden Euro. Ein wirtschaftliches Volumen, das auf dem Markt hart umkämpft ist. Das Vergaberecht stellt das Regelwerk dar, nachdem Aufträge mit öffentlichen Geldern vergeben werden dürfen. Wir beraten öffentliche Auftraggeber und Bieter in allen Phasen eines Vergabeverfahrens oberhalb der Schwellenwerte nach GWB, VgV, SektVO, KonzVgV und VOB/A-EU sowie unterhalb der Schwellenwerte nach VOB/A und VOL/A.
Im Jahr 2016 wurde das Vergaberecht einer umfassenden Reform unterzogen und sowohl systematisch als auch inhaltlich überarbeitet. Einen Überblick über diese umfangreiche Reform finden Sie in unserer Einführung „Das neue Vergaberecht“
Wir beraten und vertreten bei:
- Vergabe von Bauleistungen im Hochbau, Tiefbau und Ingenieurbau.
- Beratung beim Einkauf von IT-Leistungen
- Beratung beim Einkauf von Investitionsgütern
- Vergabe von Dienstleistungen und freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieure, Projektsteuerer, Beratung, Consulting, usw.
- Vergabe von sozialen Dienstleistungen
- Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten
Unsere Publikationen im Vergaberecht finden Sie hier.
IT- Recht, Datenschutzrecht und Informationsfreiheit
Der Einsatz von Informationstechnik hat in wenigen Jahren die Kommunikation verändert und hat sich zu einem eigenständigen Geschäfts- und Arbeitsbereich entwickelt. Die mit der Digitalisierung verbundenen Fragen sind nicht allein technischer Art, sondern immer auch juristisch zu bewerten, wenn sie erfolgreich gelöst werden sollen.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang häufig auch Fragen des Datenschutzes. Der datenschutzkonforme Umgang mit personenbezogenen Daten ist wesentlicher Bestandteil unserer Beratung. Hierbei gilt es zunächst zu analysieren, ob und auf welcher Grundlage durch Sie oder Ihre Vertragspartner Daten weiterverarbeitet werden können.
Wir bieten:
- Beratung bei der Beschaffung von IT-Systemen und IT-Dienstleistungen
- Beratung öffentlicher Auftraggeber auch hinsichtlich der aufgrund des Vergaberechts zu beachtenden Regelungen
- Prüfung und Erstellung der datenschutzrechtlich erforderlichen Dokumente wie z.B. Verfahrensverzeichnisse, Datenschutzerklärungen, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, Einwilligungserklärungen
- Prüfung der erforderlichen Anpassungen der Geschäftsprozesse
- Beratung öffentlicher Stellen und betroffener Unternehmen beim Umgang mit Auskunftsansprüchen nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder
Vertragsgestaltung und AGB
Wir entwerfen für Sie klare und übersichtliche Verträge und prüfen Entwürfe. Wichtig ist uns hierbei immer die konkrete und umfassende Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, die Vergütungsstrukturen, einzuhaltende Termine, Haftungsfragen und die Regelung der Handlungsinstrumente, wenn sich Ihr Vertragspartner nicht an die Vereinbarungen hält.
Wir unterstützen z.B. bei Erstellung und Prüfung von:
- Bau-, Architekten- und sonstigen Werkverträgen
- Kauf- Leasing- und Mietverträgen über hochwertige Güter, z.B. EDV, Maschinen, komplexen Projektverträgen z.B. bei öffentlich geförderten Vorhaben und Projekten
- Gewerblichen Mietverträgen
- Grundstückskaufverträgen
- Lizenzverträgen z.B. für (Individual-)Software
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) z.B. im
Onlinebereich sowie von Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen
Verwaltungsrecht
Bei der Umsetzung von Projekten sind fast immer auch öffentlich-rechtliche und behördliche Vorgaben zu beachten. Im Verwaltungsrecht beraten und vertreten wir die öffentliche Hand sowie öffentliche und private Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Interessen bzw. der Abwehr von Ansprüchen.
Hierbei bieten wir:
- Beratung und Vertretung im Planungs- und Entschädigungsrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Gebühren, Beiträgen und Abgaben
- Beratung und Vertretung im Straßenrecht, insbesondere bei Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes
- Denkmalschutzrecht
- Umwelt- und Immissionsschutzrecht
- Beratung bei Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
Vorträge und Publikationen
Bereits seit einigen Jahren halten wir auch Vorträge und führen Inhouse-Workshops für öffentliche Auftraggeber im Bereich des Bau- und Architektenrechts und des Vergaberechts durch. Dabei können wir Überblicksveranstaltungen ebenso wie vertiefende Seminare zu einzelnen Fragestellungen anbieten. Wir stimmen unsere Veranstaltungen konkret auf die jeweils bestehenden Bedürfnisse ab.
Unsere Schulungen im Vergaberecht helfen Ihnen, Ausschreibungen besser vorzubereiten und die Vorgaben als Gestaltungswerkzeuge zu benutzen. Das Verständnis der neuen Richtlinien ermöglicht es Ihnen, Ihre Bedarfe als Auftraggeber bestmöglich mit den Auftragnehmern abzustimmen.
Wir bieten zur Zeit an:
- Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB
- Bauen mit öffentlichen Auftraggebern
- Bauablaufstörungen beim Bauvertrag – Strategien
- Einführung in das Vergaberecht
- Vergabe von Bauaufträgen nach VOB/A und EU VOB/A
- Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen